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Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 9/1/2008 Beiträge: 12 Wohnort: Arnsberg
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Muss zwingend ein Sicherungsschein ausgestellt werden und wenn nicht unter welchen Bedingungen nicht?
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Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 9/21/2008 Beiträge: 14 Wohnort: Leipzig
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Werden die einzelnen Leistungen einer Reise im paket verkauft, MUSS ein Sicherungsschein ausgestellt werden. Werden die jeweiligen Leistungen preislich einzeln ausgewiesen, ist es keine Veranstaltertätigkeit und somit nicht sicherungsscheinpflichtig
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 Rang: Forum Administrator Gruppen: Administration
, Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter
Mitglied seit: 7/3/2008 Beiträge: 202 Wohnort: Bad Schussenried
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@ MaxBraun: Wurde die Frage beantwortet oder nicht?
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Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 9/1/2008 Beiträge: 12 Wohnort: Arnsberg
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Frage nicht beantwortet. Werden die einzelnen Leistungen einer Reise im paket verkauft, MUSS ein Sicherungsschein ausgestellt werden => Falsch auch dann muss nur unter bestimmten Umständen ein Sicherungsschein ausgestellt werden.
Es gibt ne Grundvoraussetzung für den Sicherungsschein. Wie lautet diese?
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Rang: Touristiker Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 9/22/2008 Beiträge: 5 Wohnort: Nürnberg
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Grundsätzlich muss ein Sicherungsschein nur dann ausgestellt werden, wenn Kundengelder vor Reiseeinde eingenommen werden. Falls der Kunde nach Reiseenden zahlen könnte, also die Leistung des Reiseveranstalters bereits erbracht wäre, müsste auch kein sicherungsschein ausgestellt werden. Dieser Sicherungsschein dient nämlich einzig und allein Zur Sicherung der Kundengelder, die vor der Reise vom Veranstalter vereinnahmt werden.
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Guest |
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Forum Sprung
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