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Recht bei Kooperationsverträgen [Options] · [View]
casa
Geschrieben: Thursday, January 29, 2009 10:12:33 AM
Rang: Touristiker
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 1/29/2009
Beiträge: 5
Wohnort: grossraum Osnabrück
hallo,
habe mich gerade erst neu angemeldet (weil ich das Forum erst jetzt entdeckt habe) und gleich mal eine rechtliche Frage:
Ich habe vor 2 Jahren mein Reisebüro gegründet und wollte es zunächst von zu Hause aus betreiben, habe also Kooperationsverträge geschlossen. Im gleichen Jahr September 07 konnte ich in unser eigenes Ladenlokal einziehen. (Damit habe ich ein ganz kleines, feines Reisebüro, dadurch ergab es sich, daß ich neue Agenturverträge geschlossen habe, (der übliche Weg halt). Mein Kooperationsvertrag läuft jedoch nicht auf das Ladenlokal.
Kann mir jemand sagen, unter welchen Bedingungen ich den Kooperationsvertrag kündigen kann? So lt. Vertrag geht es wohl nicht. Er hat eine bestimmte Laufzeit. Aber ich habe da so einen miesen Fall. Ein Kunde (mein bester, fährt alle 2-3 Monate in Urlaub, Kreuzfahrten, Städtereisen, Linienflüge etc, also top! und mein ganzer Stolz!) Es gab da im Oktober eine Reise bei der er nicht alle gebuchten Leistungen in Anspruch genommen hat. Er kam Sonntag abend zurück und montags hatte ich schon eine Mitteilung über meine Kooperation, daß die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde, man damit rechnet, daß sich der Kunde gleich im Reisebüro meldet und ich die Zahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zusagen kann. Gesagt getan. Ich konnte punkten, weil ich gleich am Montag angerufen habe und von der Problematik vor Ort wußte (er fand das beachtlich) So habe ich die Zahlung zugesagt. Und alles war gut. Zunächst. Weil: Das Geld kam nicht. Ich habe dann 2mal per Mail um die zugesagte Zahlung gebeten. Keine Antwort!
Dann habe ich meinem Kunden das Geld in Eigenregie ausgezahlt und der Kooperation Mitte Dezember ein Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitug geschickt. Ich habe die Mails beigefügt und auch mitgeteilt, daß ich das Geld dem Kunden ausgezahlt habe, (weil ich nicht möchte, daß man mit meinen Kunden umgeht, wie man mit mir umgeht!) Und? Bis heute bin ich ohne Antwort. Und natürlich: ohne Geld. Es ist kein grosser Betrag. Aber ich finde es sehr unangenehm und um die Höhe des Betrages geht es ja auch nicht. Und was machen meine Kunden? Sie ruft mich an und teilt mir mit, daß´sie das nicht möchte, daß ich das Geld vorab auslege,. sie löse meinen Scheck erst ein, wenn ich das Geld bekomme....(ist das nicht ein großartiger Kunde)
Na ja und jetzt steht ich da und weiß nicht, was ich tun soll. Dieses kleinere Problem muß ich irgendwie klären. Aber mein Vertrauen in die Kooperation ist sehr angeschlagen. Ich habe ein neues Büro und möchte nicht durch so etwas Kunden verlieren. Die Kooperation hat alle Rechte, kann kündigen wenn ich etwas nicht zahlen könnte...... Und meine Rechte? Wo sind die? Sorry, aber so etwas nervt mich sehr......
Wäre super, wenn ich einen Rat bekäme - und danke schon vorab
Ina
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Thursday, January 29, 2009 11:02:45 AM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 202
Wohnort: Bad Schussenried
Hallo Ina,

du weißt das man in einem konkreten Fall keine Rechtsberatung leisten darf, wenn man kein Anwalt ist? Deshalb formuliere ich das Problem etwas allgemeiner bzw. habe ein paar Fragen:

Es geht um Reisen die über Kooperationen gebucht werden, wobei bei der Reise eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden konnte:

Fall A:
Der Kunde nimmt eine Leistung aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, die Leistung ist aber gebucht und wurde bereitgestellt
-> Keine Erstattungspflicht, Erstattung ist eine Kulanzfrage

Fall B:
Der Kunde kann eine Leistung nicht in Anspruch nehmen, weil die Leistung nicht bereitgestellt wurde oder mangelhaft war.
-> Erstattungspflicht

Für den Fall dass eine Erstattungspflicht vorliegt, stellt sich nun die Frage in welcher Rolle die Kooperation auftritt:

Kooperation ist Veranstalter:
-> Erstattungspflicht wirkt gegen die Kooperation

Kooperation ist Consolidator (Sammelagentur):
-> Erstattungspflicht wirkt gegen den eigentlichen Varanstalter


Nehmen wir mal an das Reisebüro hat an den Kunden gezahlt und die Kooperation ist Veranstalter:
-> Der Kunde tritt seine Forderung an das Reisebüro ab, d.h. das Reisebüro kann von der Kooperation die Erstattung des Reisepreises verlangen.

Jetzt gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten:

a) Es wird gegen die Kooperation auf Zahlung geklagt
b) Der zu erstattende Reisepreis wird mit den Kooperationsbeiträgen aufgerechnet

Vorsicht: Sammelagenturen der Kooperationen sind oft eigene Firmen, dann ist ein Aufrechnen mit den Kooperationsbeiträgen nicht möglich, da es sich um getrennte Firmen handelt.

Grundsätzlich ist in einem solchen Fall ein Anwalt von Vorteil. Androhen kannst du diese Maßnahmen auf alle Fälle schon vorher.

Gruß Thomas







casa
Geschrieben: Thursday, January 29, 2009 11:38:17 AM
Rang: Touristiker
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 1/29/2009
Beiträge: 5
Wohnort: grossraum Osnabrück
hallo Thomas,
danke für die Antwort. Ja, ich weiss, daß niemand als Anwalt auftreten kann.....
In diesem Falle handelte es sich um eine nicht in Anspruch genommene Transfer-Leistung, der Kunde mußte etliche Zeit warten, weil irgendein Flug Verspätung hatte und man darauf warten mußte. Dann hat er ein Taxi genommen und festgestellt, daß es erheblich günstiger war, als der gebucht Transfer. Und hat zurück auch ein Taxi genommen..
Die Buchung (bei einem renommierten, Veranstalter) lief über irgendein Reisebüro in ..... (irgendwo....)
Ich hatte schon daran gedacht, mit mit dem Kooperations-Namen zu melden und beim Veranstalter anzufragen, wann die Leistung zurückgezahlt wurde.... aber ich müsste mich dann ja als das andere Reisebüro melden.
Ich glaube, ich sollte zum Anwalt gehen und meinen Vertrag prüfen lassen. Mir wäre am liebsten, ich käme aus dem Kooperationsvertrag raus (mir fehlt bei diesem Vorfall und noch einigen anderen) sehr das Vertrauen.
Und mit derartigen Vorgängen mache ich mir das aufgebaute wieder kaputt......
Ich denke, die eine Seite kann nicht alle Rechte haben (auch auf Vertragskündigung) und ich auf der anderen Seite habe keinerlei Rechte, auch nicht, wenn es an meinen Ruf geht.....

Ina
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Thursday, January 29, 2009 4:46:10 PM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 202
Wohnort: Bad Schussenried
Hallo Ina,

ich verstehe immer noch nicht wie die Kooperation da ins Spiel kommt? War das eine Buchung über Kooperations-Sammelagentur (Schmetterling und B.E.S.T. und auch handere haben sowas soviel ich weiss) oder wie ist das gelaufen?

Gruß Thomas
casa
Geschrieben: Thursday, January 29, 2009 6:16:23 PM
Rang: Touristiker
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Mitglied seit: 1/29/2009
Beiträge: 5
Wohnort: grossraum Osnabrück
hallo Thomas,
ja, ich habe ja nicht überall eigene Agenturen. Darum die Kooperation. (ich habe bewußt den Namen nicht genannt....)
Über diese Kooperation bin ich ja über fast alle Verantalter frei geschaltet, dafür zahle ich dann eine Jahresgebühr.
Die Mitteilung, daß das Geld zurück kommt kam über die Kooperation von dem Veranstalter.
Was mich so ärgert ist das die Kooperation z.B. das Recht hat, fristlos zu kündigen, wenn ich irgendwie nicht zahle. Ich habe das gleiche Recht nicht???? Und der Kunde, um den es geht, ist mir sehr wichtig. Wenn es schon bei kleinen Beträgen nicht klappt, was ist wenn es mal um grössere Beträge geht???? Muß ich sie dann auch auslegen und bekomme n i e eine Antwort, nicht einmal bei Einschreiben an die Geschäftsleitung mit Rückschein???? (ich muß sagen, daß mich das nicht umbringen würde, da mein Mann auch selbständig ist und wir einen gutgehenden Betrieb haben, der seit 50 Jahren besteht)
Aber kann ich einer Kooperation vertrauen, die so mit meinen Kunden umgeht? Der Gesamtumsatz für diese 4 Tagesreise (Linienflug direkt, 4 Sterne Hotel in Rom etc) betrug ca. 3100 Euro. Dann hat der Kunde doch wohl das Recht auf Rückzahlung.........die Kooperation verdient ja auch sehr gut daran. Mich ärgert es auch, daß es sich um einen namhaften Reiseveranstalter handelt (vielleicht kannst Du Dir denken, wen ich meine?) den ich d i e s e m Kunden nicht mehr anbieten brauche. Andererseits kann ich mich ja auch nicht direkt an den Veranstalter wenden. Das schadet doch dem Ruf dieses Verantalters auch sehr. Er weiss davon nichts, bekommt es auch nie heraus.
Ich werde in den nächsten Tagen meinen Kunden anrufen und ihm versuchen zu erklären, daß es nicht der Veranstalter ist, sondern die Kooperation, die an der Nichtzahlung schuld ist und daß mein Einschreiben ohne Erfolg blieb. Darum würde ich gerne von dieser Kooperation Abstand nehmen.
Verstehst Du mich jetzt???
Sonst kann ich Dir sicher auch eine PN schicken?
Schönen Abend noch
Ina
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Thursday, January 29, 2009 6:34:36 PM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 202
Wohnort: Bad Schussenried
Hallo Ina,

ich hab dich verstanden. Der Fall ist einfach auch sehr ärgerlich. Du kannst mir auf alle Fälle ne PN schicken oder mich anmailen: thomas (at) maierhofer.de

Gruß Thomas
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