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Nun ist es also Richterlich abgesegnet: Besitzer von Computern mit Internetzugang müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie dies nicht schon für ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät tun. Das gelte auch dann, wenn der Besitzer seinen Computer nicht für den Empfang von Radiosendungen nutze, erklärte das Gericht in Münster. Wer über einen PC mit Internetanschluss verfüge, sei Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät zum Empfang bereithalte. Dabei komme es nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich auf die Nutzungsmöglichkeit an, führten die Richter aus. (AZ: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09) Heißt die GEZ kommt und wird kontrollieren !? Und welches Reisebüro hat keinen Internetanschluss ? Ein neuer Posten der in der BWA ins Minus geht.
Ob eine Sammelklage lohnenswert ist ? Ich gehe davon aus, dass nicht jedes Reisebüro den Computer für Radiosendungen nutzt, sondern einfach nur zum arbeiten.
Phönix
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GEZ - Hier noch etwas mehr Hintergrund zu dem Urteil: http://www.kostenlose-urteile.de/newslistview.CW116.htm?view=7910Jetzt wo die Gebühr von 5,52€ für die GEZ "durch" sind, wird wohl in den nächsten Jahren diese Gebühr langsam erhöht werden.... Viel mehr will ich über das Them GEZ und Gebühren für "internetfähige PCs" nicht mehr schreiben - sonst platzt mir der Kragen... Zitieren:Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden. Patrick Kowal Irgendwie ist da etwas Wahres dran...
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