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Unterschriften unter RBE des Veranstalters [Options] · [View]
Phönix
Geschrieben: Tuesday, June 02, 2009 1:45:16 PM

Rang: Touristik Guru
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 5/28/2009
Beiträge: 20
Wohnort: Schwerin
Liebe Kollegen
durch ein Erlebnis heute, stelle ich einmal folgende Frage zur Diskussion: auf den über Merlin ausgedruckten RBE'S der Veranstalter gibt es drei Unterschriftsfelder. Erstes für die Anerkennung der Reisebedingungen, zweites dafür, auch für angemeldete Personen einzustehen. Streitpunkt heute im Kundengespräch war die Unterschrift unter dem dritten Feld: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten vom Reisebüro oder Reiseveranstalter für Kundeninformationen gespeichert verarbeitet und genutzt werden. Ausserdem ist mir bekannt, dass ich jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen kann. Der Kunde weigerte sich beharrlich diesen Passus zu unterschreiben. Nach Telefonat mit dem Reiseveranstalter meinte die dortige Mitarbeiterin (nach interner Rücksprache) wäre dann auch der Reisevertrag ungültig. Ein Telefonat bei einer anderen Stelle meinte wiederum der Vertrag sei rechtskräftig. Was meint ihr ?
Ergebnis für mich: seine Ehefrau (als Anmelder), welcher die Starrköpfigkeit ihres holden Gatten wohl mittlerweile peinlich wurde, lenkte ein und unterschrieb letztendlich doch . Dennoch, die Frage bleibt im Raum.
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Wednesday, June 03, 2009 8:18:34 AM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 178
Wohnort: Bad Schussenried
Bei der Klausel handelt es sich um eine Einwilligung zur Verwendung der Adressdaten des Reisenden für Marketingzwecke. Der Reisevertrag ist hiervon unberührt und sicher auch ohne diese Unterschrift gültig. Allerdings ergibt sich hierdurch ein Recht zur Ablehnung . Dies gilt prinzipiell immer dann wenn der Kunde eine Klausel des Vertrages nicht akzeptiert und diese z.B. streicht oder eine geforderte Unterschrift nicht leistet.

Vorab: Reiseverträge kommen rein rechtlich wie Kaufverträge durch Angebot und Annahme zustande.

Der Normalfall - Kunde unterzeichnet die Standard RBE:
Durch die Beratung im Reisebüro und die Vorlage des Reisevertrags bzw. der ausgedruckten Reisebestätigung wird dem Kunden ein Angebot unterbreitet. Das Reisebüro agiert hierbei als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Mit der Unterschrift unter alle Vertragsbestandteile nimmt der Kunde das Angebot an, der Reisevertrag ist rechtswirksam geschlossen. Der Reiseveranstalter kann zu diesem Zeitpunkt den Vertrag nicht mehr ablehnen, sondern müsste den wirksam geschlossenen Reisevertrag kündigen.

Der Kunde unterzeichnen eine Klausel nicht:
Der Kunde hat durch die Änderung des Vertrages (auch durch das Weglassen der Unterschrift wird der ursprüngliche Vertrag geändert) das Angebot nicht angenommen. Es ist kein Reisevertrag zustande gekommen. Der Kunde unterbreitet dem Reiseveranstalter durch diese Änderung vielmehr selbst ein Angebot. Dem Reiseveranstalter steht es nun frei dieses anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Reiseveranstalter nun ab, hat der Kunde aus dem Vertrag heraus keinerlei Rechte (Schadenersatz...) da nie ein Vertrag geschlossen wurde. Nimmt der Reiseveranstalter den geänderten Reisevertrag an, muss er den geänderten Reisevertrag erfüllen, da dieser - und nicht der ursprüngliche Vertrag - rechtswirksam geschlossen wurden.

Probleme für das Reisebüro:
Das Reisebüro kann in dieser Konstellation in eine schwierige Lage kommen. Man (ein Richter) könnte die Auffassung vertreten, dass die Änderungen des Vertrages bereits durch das Reisebüro - als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters - angenommen wurden. Damit wäre der geänderte Reisevertrag gültig und müsste vom Veranstalter erfüllt werden. Falls daraus nun ein Schaden entsteht, könnte der Reiseveranstalter auf das Reisebüro zurückkommen und dieses in Haftung nehmen, weil es mit dem Vertragsschluss seine Pflichten verletzt hat.

Tipp:
Besteht ein Kunde auf Änderungen im Reisevertrag, so kann das Reisebüro dies durchaus zunächst zulassen. Dem Kunde muss aber mitgeteilt werden, dass diese Änderung vom Veranstalter genehmigt werden muss und bis dies bestätigt ist, kein Vertrag geschlossen wurde. Dann kann das Reisebüro dem Veranstalter den Fall vorlegen und dieser kann entscheiden ob er annimmt oder nicht. Somit ist der Fall für alle Parteien klar, und es können keine Rechte aus der Ablehnung des Veranstalters hergeleitet werden.

Gruß Thomas

P.S.
Wie bei allen Rechtsfragen: Keine Gewähr!


Phönix
Geschrieben: Tuesday, September 22, 2009 3:49:20 PM

Rang: Touristik Guru
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 5/28/2009
Beiträge: 20
Wohnort: Schwerin
Also, nachdem ich nun ein zweites Mal mit dem Problem konfrontiert wurde kann ich sagen:
Ameropa (mein erster Fall) hatte den Reisevertrag abgelehnt ohne dritte Unterschrift. Die Rechtsabteilung von TOC sieht das etwas lockerer und hat den Vertrag angenommen und angeboten den Kunden aus dem Marketingverteiler zu streichen. Es wird doch unterschiedlich gehändelt, also Vorsicht.

Gruß und danke an Thomas Maierhofer für die ausführlichen Erläuterungen.

Phönix

dat_koelsche_maedsche
Geschrieben: Friday, January 22, 2010 12:39:41 PM
Rang: Touristik Profi
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 1/21/2010
Beiträge: 2
Wohnort: 50321 Brühl
Nach meinem Wissenstand, muss der Kunde diesen Passus unterschreiben, denn per Unterschrift erkennt er an, dass seine Daten an den Reiseveranstalter übermittelt werden. Ohne Unterschrift keine Übermittlung und keine Verwaltung möglich.
Sollte der Kunde auf die Idee kommen, dass seine Daten nicht zu Marketingzwecken benutzt werden sollen, kann er an den Reiseveranstalter schreiben und diesen bitten keine Werbung oder ähnliches zu senden. Bei uns (Reiseveranstalter) gibt es die Möglichkeit in einer Buchung - per hausinternen Software ein Häkchen zu setzen - damit der Kunde von Werbung verschont bleibt.

Ein Reisebüro ist immer auf der sicheren Seite wenn alles unterschrieben ist. Denn im Falle eines Falles - und diese Fälle treten sehr häufig auf - kann der Veranstalter dem "Erfüllungsgehilfen" nichts vorwerfen !!!

gruss
dat koelsche maedsche
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