Reisebüro-Forum Logo

Reisebüro-Forum ist ein offenes und kostenloses Forum zur Unterstützung von Reisebüros

Willkommen Gast Suche | Aktive Themen | Mitglieder | Einloggen | Registrieren

Margenerhöhung durch UMST [Options] · [View]
Seicoman
Geschrieben: Sunday, January 09, 2011 6:46:43 PM
Rang: Touristiker
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 1/9/2011
Beiträge: 1
Wohnort: Nürnberg
Hallo

Fallbeispiel:
Kunde bucht einen Langstreckenflug (2000,- incl. Steuern und Gebühren) sowie einen Camper in Australien - also Drittland (1500,-).
Der Kunde erhält für die Flugleistung eine separate Rechnung von uns mit dem Hinweis, dass wir als Vermittler auftragen und im Namen der Fluggesellschaft berechnen.

Für den Camper erhält der Kunde ebenfalls eine separate Rechnung von uns mit dem Hinweis, dass wir Veranstalter sind.

Der Camper wird nicht wie gewohnt im Drittland eingebucht sondern über einen in Deutschland ansässigen Veranstalter eingekauft / eingebucht. Von diesem Veranstalter erhalten wir nun eine Abrechung Brutto 1500,-- abzgl. 10% Prov abzgl. 19% Mwst auf die Provision (Endbetrag welcher uns belastet wird: 1.321,50).

Gemäß der neuen Literatur von H. Jürgen Henkel "Die Umsatzsteuer der Reisebüros und Reiseveranstalter 3. Auflage 2010 - Leitfaden für die Praxis (Luchterhand) Seite 54 Randnummer 55 möchte ich folgendes anfragen:

Ist es richtig, dass in diesem Fall die Umsatzsteuer nicht an das FA abzuführen ist und sich somit die Marge um die Mwst erhöht, da wir gegenüber dem Kunden als Veranstalter auftreten?

Aber welchen Reisegutschein erhält der Kunde? Den orig. Reisegutschein des dt. Reiseveranstalters bei welchem wir eingebucht haben und muss unser Büro hier einen gesondert ausstellen, jedoch würde ja dieser nicht vor Ort vom Leistungsträger akzeptiert werden.

Normalerweise sind wir fast immer als Vermittler für Landleistungen aufgetreten und mussen somit die Mwst der Provision wieder an das FA abführen. Da wir ja auch gelegentlich als Veranstalter Drittlandsvorleistungen auftreten und die damit verbundenen Versicherungen vorweisen können, bietet sich natürlich obiges Fallbeispiel an ebenfalls gelegentlich in der Praxis anzuwenden.

Danke und Gruss
Oehlschläger
Geschrieben: Wednesday, January 12, 2011 6:17:56 PM

Rang: Touristik Guru
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 10/29/2010
Beiträge: 7
Wohnort: Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren,

werden im Abrechnungsverkehr zwischen Leistungsträgern und Reiseveranstaltern Reisevorleistungen ausgehend vom sog. Bruttowert (Verkaufspreis abzüglich Provision zuzüglich Umsatzsteuer auf den Provisionsbetrag) berechnet, handelt es sich bei den Provisionen um Reisevorleistungsminderungen und nicht um Vergütungen für besondere (Vermittlungs-)Leistungen.

Die in den Abrechnungen des Leistungsträgers auf den Provisionsbetrag gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird weder vom Leistungsträger noch vom Reiseveranstalter, also Ihnen, nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldet.

Die Marge erhöht sich um die Umsatzsteuer auf die Provision.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Oehlschläger
Benutzer in diesem Thema
Guest


Forum Sprung
Sie können nicht neue Themen in diesem Forum eröffnen.
Sie können nicht Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie können nicht ihre Beiträge in diesem Forum löschen.
Sie können nicht ihre Beiträge in diesem Forum editieren.
Sie können nicht Umfragen in diesem Forum erstellen.
Sie können nicht bei Umfragen in diesem Forum abstimmen.

Copyright by MSE-iT
Powered by YAF version 1.9.1.8 (NET v2.0) - 3/29/2008
Copyright © 2003-2008 Yet Another Forum.net. All rights reserved.
Diese Seite wurde in 0.232 Sekunden generiert.

MSE-iT: Reisebürosoftware 'maxi' ( Frontoffice Reisebüro-Software, Midoffice fürs Reisebüro, Backoffice Reisebüro-Programm)