Rang: Touristiker Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 8/6/2008 Beiträge: 8 Wohnort: Frankfurt
|
|
Rang: Touristik Guru Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 8/26/2008 Beiträge: 37 Wohnort: Neumarkt
|
Reiseveranstalter= mind. 2 Reiseleistungen zu einem Pauschalpreis anbieten und dafür haften.
|
 Rang: Forum Administrator Gruppen: Administration
, Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter
Mitglied seit: 7/3/2008 Beiträge: 212 Wohnort: Bad Schussenried
|
Formal richtig, lass ich auch gelten.
Die Gerichte bestimmen das Auftreten als Reiseveranstalter auch darin ob der Kunde den Eindruck hatte, dass Reiseleistungen zu einem Pauschalpaket kombiniert wurden. Oft spielt auch das Kriterium "mehrere Reiseleistungen" bei den Urteilen keine Rolle.
|