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Reisebüro als Reiseveranstalter [Options] · [View]
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Wednesday, February 18, 2009 3:58:51 PM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 202
Wohnort: Bad Schussenried
Um nicht als Veranstalter klassifiziert zu werden, muss das Reisebüro deutlich auf seine Vermittlungstätigkeit hinweisen. Der EuGH hat bei der Bündelung von Leistungen erst kürzlich entschieden, dass das Reisebüro zum Veranstalter wird. Lt einem Urteil des LG Frankfurt (v. 30.10.2008, Az: 2-24 S64/08) behält aber das Reisebüro seine Vermittlerrolle, wenn es bei jeder sich bietenden Gelegenheit (Werbung, Katalog, Anmeldeformular, Rechnung) durch Nennung des Versanstalters (am besten mit Adresse) klarstellt, dass das Reisebüro lediglich vermittelt.

Quelle: Steuer- und Rechtsbrief Touritik 01/09
s0801634
Geschrieben: Tuesday, August 11, 2009 1:23:08 PM
Rang: Touristik Profi
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 7/11/2009
Beiträge: 5
Wohnort: Detmold
Hallo Thomas,

zu dem oben angesprochenen Thema habe ich mal eine bzw. mehrere Fragen.

Ich bin seit über einem Jahr mit dem TripGuru beschäftigt, aber wirklich weiterkommen tue ich nicht. Zum einen haben wir gebaut (Einzug war im Februar) und es ist noch genug zu tun, zum anderen ist im März mein Sohn auf die Welt gekommen und meine Frau ist natürlich froh, wenn ich ihr ein wenig Arbeit abnehme.

Zunächst war geplant, eine reines USA-Infoportal mit Infos zu "allen" Sehenswürdigkeiten etc. der USA aufzubauen. Dummerweise sind die USA aber sehr groß, so daß es für mich alleine unmöglich ist, auch nur annähernd auf einen Datenbestand ansprechender Größenordnung zu kommen. Schließlich möchte ich Texte nicht einfach abschreiben (Urheberrecht etc.), es sollte beim TripGuru Infos geben, die man sonst halt nicht so einfach bekommt. Anfangs dachte ich auch, die Leute stehen Schlange, um Artikel bei mir einzureichen. Immerhin wohnen in den USA so viele Deutsche Dem ist aber nicht so... Am Anfang sprudelten die Ideen aus mir raus - zumindest so lange, bis ich feststellen musste, daß diese Ideen bzw. deren Umsetzung völlig unrealistisch bzw. nicht finanzierbar wären. Genannt sei hier nur die eigene TripGuru Kreditkarte (obwohl ich dafür die entsprechenden Kontakte hätte). Umsatz sollte durch den Verkauf von Werbeflächen bzw. Bannerwerbung generiert werden.

Ich weiß mittlerweile, daß man alleine von Bannerwerbung nicht reich werden kann. Daher habe ich mir -zusammen mit 2 Herren von der örtlichen IHK und 2 weiteren fachkundigen Leuten- noch einmal Gedanken über das grundsätzliche Konzept des TripGuru gemacht.


Stand der Dinge ist folgender:
1.) Ich biete über den TripGuru zunächst allgemeine USA-Infos an. Dieser Datenbestand soll sich über die nächsten Jahre kontinuierlich weiter aufbauen.

2.) Der TripGuru ist ein regionales Unternehmen (obwohl die Webseite natürlich weltweit abrufbar ist). Als besondere Dienstleistung biete ich meinen Kunden vor Ort -sagen wir grob im Kreis Lippe- an, für sie ihren USA Urlaub zu planen, Inspirationen und Beratung zu geben und dann letztendlich auch den Urlaub zu buchen. Quasi ein "mobiles" Reisebüro mit Insiderwissen und persönlichem Service. Die Provisionen sind dann schon akzeptabel, für einen kompletten Trip kann ich meiner Meinung nach genug erwirtchaften (e handelt sich ja zunächst um ein Nebengewerbe), je nach Umfang bzw. Wunsch des Kunden. Preislich kann ich mit Internetangeboten voll mithalten, da ich die meisten Dinge z. B. als Reisebüropartner von Expedia zu identischen Konditionen anbieten kann. Eventuell kann ich später auch eine Buchungsgebühr von ein paar Euro in Rechnung stellen. Durch die weiterhin eingebundenen Banner und Buchungsmöglichkeiten ist es natürlich auch für nichtregionale Kunden möglich, eine Reise oder Zusatzleistungen online zu buchen. Die Hauptbuchungsaktivitäten sollen über eine Kooperation mit LMX abgewickelt werden.

3.) Für das unter 2.) genannte Vorhaben ist es nicht ganz so wichtig, einen suuuper umfangreichen Content anzubieten. Ziel ist es, die Leute neugierig zu machen bzw. Bedarf zu wecken. Wichtig ist, daß sich die Leute daraufhin registrieren und ich ca. alle 2 Monate einen Newsletter verschicken kann, der Appetit auf mehr macht. So kann ich meine Kunden direkt ansprechen, da ich durch die Registrierung alle notwendigen Daten habe. Gut wäre es natürlich, wenn sich das integrierte Forum zu einem Selbstläufer entwickelt und dort ordentlich Traffic generiert wird. Zunächst werde ich versuchen müssen, mit eigenen Frage und Antwortspielchen das Forum zum Leben zu erwecken.

4.) Auf Grund der regionalen Ausrichtung bleiben Aufwendungen für Marketingmaßnahmen überschaubar...

5.) Ziel ist es a) in 5 Jahren immer noch mit der Webseite präsent zu sein und b) in 5 Jahren als der USA-Spezialist in Detmold bzw. im Kreis Lippe bekannt zu sein und einen halbwegs überschaubaren Kundenkreis zu haben.

So sieht das grobe Konzept für die Zukunft aus. Ich denke, ich muß den Kunden einfach einen Mehrwert bieten. Reine Informationspräsentation in Verbindung mit der Vermarktung von Werbeflächen ist ein schwieriges Unterfangen in Bezug auf Geldverdienen...


Nun aber zu meinen Fragen:

-Wenn ich jetzt eine Reise selber zusammenstelle, also Flug z. B. mit Delta, dann Mietwagen von Holidayautos und Hotel bei Expedia oder bei einem Veranstalter wie Tui oder über sonstige Buchungstools buche, gelte ich dann als Veranstalter?
- Welche Nachteile hat das?
-Kann ich das umgehen, indem ich mit´r vom Kunden unterschreiben lasse, daß ich ihm die angebotenen Produkte lediglich vermittel, jedoch nicht selber der Veranstalter bin?
- Und abschließend: Hat jemand einen Tip in Bezug auf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Ich weiß, die Fragen passen nicht alle unbedingt so 100%ig in diesen Thread, wollte jetzt aber nicht drei neue Threads öffnen.

Freue mich trotzdem über -hoffentlich- zahlreiche Antworten. Auch in Bezug auf das neue Konzept des TripGuru.


Danke und Gruß au Detmold,
Michael

Urlaub in den USA? TripGuru - der kennt den Weg * www.TripGuru.de

Thomas Maierhofer
Geschrieben: Friday, August 14, 2009 12:23:54 PM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 202
Wohnort: Bad Schussenried
Zunächst: Das Auftreten als Reiseveranstalter ist mit Pflichten verbunden - insbesondere die Insolvenzabsicherung (Sicherungsschein) stellt hier ein wesentlicher Punkt dar. Des weiteren kann der Kunde einen Veranstalter für das Gesamtpaket haftbar machen. Im Zweifelsfall kann das dazu führen, das aufgrund eines besch... Hotels der komplette Reisepreis gemindert werde kann, wobei dann das Hotel in Regress genommen werden müsste. Wenn in diesem Zuge der Gesamtschaden (Flugpreisminderung) gegen das Hotel nicht durchsetzbar ist bleibt man auf einem Teil des Schadens sitzen. Gegen die Fluggesellschaft ist nichts zu machen, die hat ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht.

Deshalb wird man versuchen die Reise als Bausteinreise bzw. Vermittlung von Einzelleistungen zu klassifizieren um nicht in die Haftung für Reisemängel zu kommen. Bei einem Reisemangel wird der Reisende nun versucht sein, gegen den in Deutschland ansässigen Anbieter zu klagen, da eine Klage gegen ein Hotel in irgendwo viel aufwändiger ist. Hierzu ist es allerdings erforderlich dass der Reisende zunächst behauptet, dass das Reisebüro bzw. das Reiseportal der Veranstalter ist. Dies wird in einem ersten Schritt vom Gericht geprüft. Die Klassifikation als Veranstalter durch einen Richter hängt vom Gesamteindruck des Angebots ab. Die Gerichte tendieren wie man sieht sehr Kundenfreundlich zu entscheiden.

Oft spielt es keine Rolle das man in AGB oder in der Reisebestätigung auf seine Vermittelnde Tätigkeit hinweist bzw. sich das sogar vom Kunde unterschreiben lässt. Wenn der Gesamteindruck ein anderer ist wird trotz Unterschrift eine Veranstalter-Tätigkeit unterstellt.

Das sollte auf alle Fälle vermieden werden:
* Kataloge oder Prospekte unter eigenem Namen (Logo) ohne deutliche Nennung des Veranstalters.
* Auf der Internetseite Pauschalreisen präsentieren ohne die Veranstalter deutlich zu nennen.
* Flyer unter eigenem Namen ohne deutliche Nennung des Veranstalters.

Was ist eine deutliche Nennung des Veranstalters?
- Auffälliger deutliche Nennung des Reiseveranstalters direkt beim Angebot. Auf keinen Fall klein gedruckt oder auf der Rückseite

zusätzlich:
- Logos der Reiseveranstalter bei den Angeboten anzeigen bzw. mit eindrucken
- Logos der Reiseveranstalter auf die erste Seite des Katalogs / bzw. die Internetseite um die Vermittlertätigkeit deutlich herauszustellen

Gruß Thomas
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