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Hausdurchsuchung gerechtfertigt? Haftung des Betreibers für Foren, Touristik Blogs, usw. [Options] · [View]
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Monday, May 11, 2009 9:13:45 AM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 202
Wohnort: Bad Schussenried
Wer ein Forum betreibt oder einen Blog oder auch nur ein Gästebuch auf seiner Internetseite stellt sich sicher manchmal die Frage nach der Haftung. In wiefern ist ein Reisebüro für die Einträgen seinem Gästebuch verantwortlich? In wiefern haftet man für Leser-Kommentare in seinem Reise-Blog? Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit einem unglaublichen Fall beschäftigen und hat für Foren-Betreiber, Blogger und andere Dienste bei denen Nutzer selbst Inhalte bereitstellen eine Grundsatzentscheidung gefällt.

Bei dem Fall ging es um ein typisches Diskussionsforum, ähnlich dem Reisebüro-Forum. Innerhalb dieses Forums wurden in Diskussionsbeiträgen Links auf urheberrechtlich geschützte Filme gesetzt, die auf einem anderen Internetauftritt zum Download angeboten wurden. Bei der Polizei wurde deshalb Strafanzeige erstattet. Das Amtsgericht Augsburg ordnete darauf die Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume und der Fahrzeuge des Forum-Betreibers an, mit dem Zweck Computer oder Laptops aufzufinden mit denen diese Filme vervielfältigt wurden. Bei der Durchsuchung wurden zwei Rechner mitgenommen.

Der Forums-Betreiber hat währen des Gerichtsverfahrens beantragt, festzustellen dass der Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig war, weil kein Tatverdacht bestand. Das Landgericht Augsburg hat den Duchsuchungsbeschluss für Rechtsgültig erklärt und den Antrag abgewiesen. Dies mit der Begründung dass es sich bei den Links auf urheberrechtlich geschützte Werke durchaus um Links handeln könnte, die der Forums-Betreiber selbst gesetzt hat. Genau diese Frage zu klären sei Zweck des Durchsuchungsbeschlusses. Der Forums-Betreiber sah seine Grundrechte massiv verletzt, insbesondere die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz. Deshalb hat er Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. April 2009 einstimmig beschlossen, dass sowohl die Anordnung der Durchsuchung als auch die Abweisung der Beschwerde gegen die Durchsuchung gegen den Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes verstoßen. Die Beschlüsse wurden deshalb aufgehoben. Für das Verfassungsgericht bestanden erhebliche Zweifel ob ein Tatverdacht einer Straftat nach §§106,109 der Urhebergesetzes angenommen werden konnte. Für eine Durchsuchung ist aber ein ausrechender Tatverdacht zwingend erforderlich.

Zur Begründung:
Zunächst wurde vom Amtsgericht Augsburg nicht ermittelt ob eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Links hätten auch auf Dateien führen können die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Des weiteren Lässt sich aus dem Umstand dass der Beklagte der Betreiber des Forums ist nicht ableiten dass dieser auf einer anderen Internetseite Filme ablegt und dann in dem von ihm betriebenen Forum Links auf diese Filme setzt. Es ist auch nicht ermittelt worden ob der Betreiber die Links in seinem Forum geduldet hat. Die vom Gericht angeführten Verdachtsgründe bewegen sich im Bereich von vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen.

Bundesverfassungsgericht 2 BvR 945/08

Praxishinweis:
Derjenige, der die geschützten Inhalte einstellt einstellt, ist der Straftäter, nicht der Forums-Betrieber - so das Bundesverfassungsgericht.

Im Beschluss des Verfassungsgerichtes finden sich Hinweise darauf, wie das Verfassungsgericht eine Mitverantwortung des Forums-Betreibers prüfen würde (was nicht erfolgt ist): Häufigkeit von Links auf urheberrechtlich geschützte Werke in Bezug auf die Größe des Forums, die die Zahl der Beiträge, die Zahl der Nutzer.

Um der Mitverantwortung zu entgehen müssen Blogger, Forums-Betreiber und Internetseiten mit Gästebuch zeitnah prüfen was geschrieben wurde und problematische Beiträge entfernen.



Walter Zirn
Geschrieben: Tuesday, May 26, 2009 2:43:16 PM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 55
Wohnort: Neu-Ulm
Zensur, Überwachung, Datenspeicherung - Staatliche Kontrolle

Was derzeit in Deutschland per Gesetz bereits geregelt ist, gerade vorbereitet wird und von den Providern und Behörden auch WIRKLICH gemacht wird geht vielen die sich mit diesem Thema befassen zu weit.
Problem ist nur: Den Normalbürger interessiert das alles nicht - bis es zu spät ist.

Hier ein Video auf dem die Problematik sehr anschaulich erklärt wird - und es ist meiner Meinung nach nicht übertrieben!

Du bist TeXXoXist !!
http://vimeo.com/4631958
Ich hoffe das rüttelt etwas wach...

hier noch ein Link zur aktuelle Debatte der Internetzensur von Ursula von der Leyen ("Zensursula")
http://netzpolitik.org/2009/kommentierte-zensursula-linkliste/

Wikipedia Link über Ursula von der Leyen - als treibende Kraft der Intenetzensur
http://de.wikipedia.org/wiki/Ursula_von_der_Leyen

Walter Zirn


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Walter Zirn
Geschrieben: Thursday, May 28, 2009 12:35:22 AM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 55
Wohnort: Neu-Ulm
OLG Zweibrücken - Urteil zur Haftung von Forenbetreibern

zufällig gerade im Blog von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann/Köln entdeckt.

http://heimspielcolonia.wordpress.com/2009/05/27/olg-zweibrucken-zur-haftung-von-forenbetreibern/

Endlich mal ein Richter der etwas Durchblick hatte...
Wenn ein Reisebüro ein Bild in seinen Prospekt drucken lässt ohne die Rechte dafür zu haben,
dann würde ja auch niemand auf die Idee kommen und die Druckerei verklagen....

Auch der Bericht im Blog über die geplante bzw. nun zu realisierende Internetzensur, Stichwort "Zensursula" bringt es schon in der Überschrift kurz und bündig auf den Punkt:
http://heimspielcolonia.wordpress.com/2009/04/17/staatliche-verdummung/
Ich bin froh wenn das Wahljahr vorüber ist - so viel Mist wie hier zum "Kauf" von Wählerstimmen beschlossen wird, hat dann hoffentlich ein Ende...

Und man kann Internetzensur auch richtig machen.
Aber eben nicht über Zensur sondern über das Abschalten der entsprechenden Server:
http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html





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