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tomi
Geschrieben: Monday, December 07, 2009 1:32:03 PM
Rang: Touristik Profi
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 12/7/2009
Beiträge: 4
Hallo liebe Gemeinde,
ich soiele mit dem Gedanken ein Reisebüro zu eröffnen. BZW. habe ich das ANgebot bekommen eines zu kaufen!
Ich selbst bin gelernter RVKK! Also das sollte nicht das Problem sein, meine Frage an euch, was gibt es zu beachten wenn ich ein bestehen des Büro übernehme! Geht das überhaupt so einfach? Agenturverträge etc!?

Danke
r_schatz
Geschrieben: Monday, December 07, 2009 6:58:06 PM

Rang: Touristik Guru
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 11/9/2008
Beiträge: 14
Wohnort: Gummersbach/Wiehl
Hallo Tomi,

zu beachten gibt es da eine ganze Menge.

Ich will nur mal ein paar Punkte aufzählen

- warum wird das Büro verkauft (mangelnde Perspektiven für die Zukunft oder Altersgründe / gesundheitliche Gründe usw.)

- unbedingt solltest Du einen Steuer- oder Unternehmensberater oder wenigstens die IHK zu Rate ziehen, dort kann man Dir auch Tipps zur Existenzgründung geben und dir sicher auch sagen ob die Kaufpreisvorstellungen "realistisch" sind

Das sollten die ersten Fragen sein, wenn es da schon Probleme gibt, lass die Finger von.

Was die Agenturverträge angeht bin ich nicht so firm, aber im Grunde sollten die Veranstalter an der weiteren Zusammenarbeit mit Dir interessiert sein, ob es da möglicherweise aber mittlerweile "schlechtere" Konditionen gibt bei Neuverträgen im Vergleich zu den "Altverträgen" des bisherigen Eigentümers musst du prüfen.

Wahrscheinlich müssen die Verträge wegen des Eigentümerwechsels neu gemacht werden, Ausnahme könnte höchstens sein, wenn Du das Büro in Form einer GmbH übernimmst, aber dann übernimmst Du auch alle Verbindlichkeiten der GmbH, also da muss man dann auch genau hinschauen .... sobald Du aber was "neues" machst, ist der Vertragspartner (Veranstalter) nicht verpflichtet den alten Vertrag "weiterlaufen" zu lassen.

Das gleiche gilt übrigens auch für einen Mietvertrag für das Geschäftslokal, auch der muss i.d.R. neu abgeschlossen werden.

Generell empfehle ich Dir Dich ggf. auch mit einem Reisebüroverband (DRV / asr) in Verbindung zu setzen, die haben auch i.d.R. einiges an Informationsmaterial rund um das Thema Existenzgründung im Reisebüro.






Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren

Merke: Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern immer die Schnellen die Langsamen
Thomas Maierhofer
Geschrieben: Monday, December 07, 2009 7:26:30 PM

Rang: Forum Administrator
Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 212
Wohnort: Bad Schussenried
Hallo tomi,

den Ausführungen von Rudi, will ich mal eine Sache hinzufügen:

Wenn es sich beim übernommenen Reisebüro um einen Gewerbebetrieb (das was man so als Einzelfirma bezeichnet) handelt, wirst du ja einen eigenen Gewerbeschein hohlen. Damit halt der alte Betrieb mit deinem neuen nichts zu tun. Falls es aber eine GmbH, Limited oder was es sonst noch so alles gibt ist, musst du darauf achten dass keine buchhalterischen Fallen vorliegen. Falls bei einer Buchprüfung was rauskommt, haftest du evtl. für die Altlasten des Vorbesitzers. Hierbei würde ich unter anderem folgende Punkte checken:

* Verbuchung der steuerfreien / steuerpflichtigen Provisionen in bezug auf Umsatzsteuer
* Verbuchung der Reiseversicherungen
* Wenn Eigenveranstaltungen, dann Anwendung des §25 UStG

So, und warscheinlich weist du nun nicht, wie die entsprechenden Vorschriften dazu sind? Deshalb in das Themengebiet Buchhaltung im Reisebüro einarbeiten.

Gruß Thomas
markus
Geschrieben: Wednesday, December 09, 2009 1:01:00 PM
Rang: Touristik Guru
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 10/28/2009
Beiträge: 14
Wohnort: Dorfen
Hallo tomi,

leider ist es nicht ganz so einfach: Es gibt immer die Möglichkeit ein Reisebüro "mit Rechten und Pflichten" zu übernehmen, auch wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Das bedeutet, dass Du entweder im Kaufvertrag, oder aber im Agenturvertrag eines einzelnen Reiseveranstalters dann auch entsprechend haftest...sowohl für Zukünftiges, als auch für Vergangenes.

Grundsätzlich ist es ratsam, in einem Kaufvertrag klar zu regeln, ab wann die Pflichten übergehen und wie mit Verpflichtungen vor der Übernahme des Betriebes verfahren wird.
Das stellt gegenüber Dritten keinen Unterschied dar, da schon der "Eindruck eines Betriebsüberganges" ausreicht, damit ein Kunde z.B. einen gekauften Gutschein bei Dir einlösen möchte und das auch gerichtlich durchsetzen kann. Im zweiten Stepp behältst Du Dir aber die Möglichkeit offen, hier entsprechend (im Zweifelsfalle gerichtlich) auf den Vorbesitzer zuzugehen.

Völlig richtig ist es, Dir Hilfe an die Seite zu nehmen. Unternehmernsberater helfen hier mit eigenen Erfahrungen und Erfahrungen Anderer. Gerade im Existenzgründerbereich gibt es unglaublich viele Möglichkeiten der Förderung solcher Beratungsleistungen, das sollte man sich nicht entgehen lassen! Mein Tipp: www.existenzgruender.de

Wir arbeiten mit diesen Kollegen zusammen und haben bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Zusätzlich zu den Anmerkungen der Kollegen möchte ich noch eines mitschicken: Wenn Du davon leben willst und später auch Deine Familie ordentlich ernähren, gibt es noch drei wichtige Punkte: 1. Lage, 2. Lage, 3. Lage!!

Viele Grüße
markus
tomi
Geschrieben: Saturday, December 12, 2009 9:41:43 PM
Rang: Touristik Profi
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 12/7/2009
Beiträge: 4
Also das Büro wird wegen eines Sterbefall abgeben... Dieses Büro gibt es seit 1999! Umsätze sind Okay, Solche Sachen wie Gutscheine Provi. etc. wird ales vernünftig aufgeschlüsselt wegen der Haftungsfrage, zjm Thema Existenzründung... da hab ich mich schon bei IHK etc. informiert!

Mal was anderes, welche sind die Preiswertesten Buchungsplattformen, Starb Web. Basic, merlin, und wie die alle heißen, einfach um kosten zu sparen kann ich eine neue Buchungsplattform suchen, eine einfache Variante recht völlig aus ohne Backoffice Module, was haltet Ihr von Bistro Portal ( ich denke ein sehr nützliches Tool ) was kostet es ungefähr?

Danke Tomi
markus
Geschrieben: Thursday, December 17, 2009 4:29:04 PM
Rang: Touristik Guru
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 10/28/2009
Beiträge: 14
Wohnort: Dorfen
Hallo Tomi,
die Buchungsplattformen unterscheiden sich im Preis nicht groß...wichtig sind hauptsächlich die Veranstalter und die unterstützten Funktionen der Veranstalter, die Du für Dich prüfen solltest. D.h. nimm eine Auflistung der bereits bebuchten Hauptveranstalter und schau Dir die "Sonderfunktionen" an, hauptsächlich geht es dabei um TUI, DER /CMED usw. Mit Sabre+Merlin oder Start bist Du auf jeden Fall umfangreich bedient.
BistroPortal finde ich persönlich sehr gut, auch und vor allem hinsichtlich der Aktualität, wobei weitere Systeme, die teils integriert sind (Merlin Shop, TrafficsCosmo usw.) manchmal kostengünstiger sind. Der Preis für BiPo liegt nach meinem letzten Kenntnisstand bei 65 EUR netto...bei Kooperationen/Ketten gibt es meist Sonderkonditionen.
Viele Grüße
markus
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