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Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig - Urteil Bundesverfassungsgericht [Options] · [View]
Walter Zirn
Geschrieben: Tuesday, March 02, 2010 12:28:20 PM

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Gruppen: Administration , Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter

Mitglied seit: 7/3/2008
Beiträge: 56
Wohnort: Neu-Ulm
Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) wird die Datensammelwut des deutschen Staates gestoppt. Die Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Daten in großem Umfang ist damit zu einem großen Teil mit sofortiger Wirkung hinfällig.

Vorratsdatenspeicherung wird es trotzdem noch geben
Ganz abgeschafft wird die Vorratsdatenspeicherung nicht. Das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt. Bis die Umsetzung vollzogen ist, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Die Internet-Provider haben ihre vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen. Vermutlich folgen hier weitere Schadensersatzklagen von den Providern gegen die Bundesrepublik geführt werden , da die Einführung für die Internet-Provider kostenintensiv war und sie per Gesetz dazu gezwungen wurden.

Links zu den Urteilen und Mitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes:
Pressemitteilung : http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
Wikipedia Hintergrundinformationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Meine persönliche Meinung:
- Wurde höchste Zeit hier Einhalt zu bieten. Was hier per Gesetzt beschlossen wurde übertraf alles was sich George Orwell "1984" je zu träumen wagte.
- Wie schlecht werden in Deutschland Gesetzt vorbereitet und verabschiedet. Es kam die letzten Jahre mehrmals vor, dass neue Gesetzte gegen die Verfassung/das Grundgesetz verstoßen haben. Kann man das nicht vorab wasserdicht machen? Für welche schlampige Arbeit zahlen wir Steuerzahler den ganzen Apparat der Regierung?

Haben auch Sie eine Meinung zur Vorratsdatenspeicherung?



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