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Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Service Directive; PSD) hat sich seit dem 31.10.2009 die Möglichkeit Überweisungen und andere Zahlungsafträge zu stornieren verändert. Die zwei grundlegenden Instrumente hierzu nennen sich Überweisungsrückruf und Überweisungswiderruf. Die bisherige Überweisungskündigung nach dem Überweisungsgesetz gibt es nicht mehr.
Um einen Überweisungsrückruf handelt es sich, wenn der Überweisungsauftrag die Empfängerbank noch nicht erreicht hat, hat die Überweisung die Empfängerbank erreicht handelt es sich um einen Überweisungswiderruf. Der Überweisungsrückruf kann immer ausgeführt werden, beim Überweisungswiderruf gibt es keine Erfolgsgarantie. Die Empfängerbank kann dem widersprechen und wird dies in der Regel tun, wenn das Geld bereits dem Konto des Kunden gutgeschrieben ist. Wenn das Geld noch nicht gutgeschrieben ist (dauert manchmal mehrere Tage) kann die Empfängerbank einen Widerruf zulassen.
Praxistipp: Wenn man eine fehlerhafte Überweisung ausgeführt hat, dies sofort der Bank melden. Am selben Tag ist der Rückruf oft problemlos möglich.
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