 Rang: Touristik Guru Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 5/28/2009 Beiträge: 27 Wohnort: Schwerin
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Hallo, im Norden ist ein Betrüger unterwegs. Nach Aussagen der Kripo gaukelt er Frauen vor, er arbeite bei der Lufthansa und würde billig an Tickets kommen. Mit dieser Masche war er übrigens in deren Wohnung und räumte dort auch Bargeld ab. Nun hat just jener Herr bei uns im Büro einen Geschäftsbesorgungsvertrag unterschrieben. Der Reiseveranstalter, ein Direktinkassoveranstalter konnte vermutlich wegen falscher Adressangaben die Rechnung nicht zustellen und Zahlungen wurden bis zwei Tage vor Abreise nicht beglichen. Der Reiseveranstalter versucht nun die entstandenen Gebühren auf das Reisebüro abzuwälzen mit der Begründung, dieses hätte den Ausweis nicht kontrolliert. Ist dies im Sinne einer ordentlichen Buchungsabwicklung Pflicht ? Mich würde auch interessieren, wie andere Reisebüros das händeln. Kontrolliert ihr die Ausweise ?
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Rang: Touristiker Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 9/21/2010 Beiträge: 1 Wohnort: Heppenheim
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Also ich denke, dass Euch kein Vorwurf gemacht werden kann, da ihr dazu vertraglich nicht verpflichtet seit. Die einzige Konsequenz ist, dass natürlich für Buchungen, die von diesem Betrüger nicht bezahlt werden, auch keine Provision gezahlt wird bzw. diese zurückgefordert wird. Aber eine Ausweiskontrolle ist wirklich nicht eure Aufgabe! Lieben Gruß
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Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 4/27/2012 Beiträge: 4
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schließe mich da meinem vorredner an! wie ist es ausgegangen? lg
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