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Busunternehmen, die Busreisen mit gemieteten Bussen veranstalten, müssen unterscheiden, ob sie von dem Vermieter eine Vermietungsleistung oder eine Beförderungsleistung beziehen.
Erhält das Busunternehmen eine Vermietungsleistung, unterliegt die Busreise umsatzsteuerlich der Regelbesteuerung nach §§ 3a, 3b UStG. Bezieht das Busunternehmen eine Beförderungsleistung unterliegt die Busreise im B2C-Fall der Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
Für die Abgrenzung ist entscheidend, wem die Verfügungsmacht über den Bus zusteht.
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