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Umsatzsteuerpflicht von Provisionen [Options] · [View]
flip
Geschrieben: Tuesday, March 01, 2011 1:46:27 AM
Rang: Touristik Profi
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Mitglied seit: 3/1/2011
Beiträge: 4
Wohnort: München
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Umsatzbesteuerung von Provisionen und schildere kurz den Sachverhalt:

Ich möchte Kurse aus dem Ausland unter meinem eigenen Namen verkaufen, d.h. ich wäre Reiseveranstalter. Einige Kurse finden außerhalb der EU (Drittland) und einige innerhalb der EU (EU-Land) statt. Mein Gewerbe ist nicht von der USt. befreit. Für jeden vermittelten Kurs erhalte ich vom Kursveranstalter eine Provision.

Wenn der Kunde bei mir bucht, möchte ich nur einen Betrag in Höhe der Provision vom Kunden als Anzahlung entgegennehmen und den Rest zahlt dieser direkt bis zum ersten Kurstag an den Kursveranstalter. Ist der Betrag Umsatzsteuerplichtig, wenn der Kursveranstalter im Drittland (Fall 1) bzw. EU-Land (Fall 2) sitzt? Muss dem Kunden gegenüber auf der Rechnung Umsatsteuer ausgewiesen werden oder handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Anzahlung und ich muss dem Kursveranstalter eine Provisionsrechnung mit MwSt.-Ausweis erstellen?

Wenn letzteres der Fall ist, müsste doch bei Kursveranstaltern im Drittland und in der EU mit USt.-ID-Nr. keine USt. ausgewiesen werden. Ist das korrekt?

Unabhängig davon interessiert mich auch noch, ob sich der Reisesicherungsschein für die Insolvenzversicherung wertmäßig auf den ganzen Reisepreis beziehen muss oder nur auf den angezahlten Betrag?

Ich freue mich auf Feedback.

Viele Grüße,

Philip
flip
Geschrieben: Friday, March 04, 2011 2:35:09 PM
Rang: Touristik Profi
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 3/1/2011
Beiträge: 4
Wohnort: München
Hallo,

hat jemand Feedback wie man meinen Fall in der Regel abrechnet?

Danke vielmals,

Philip
AnnaS
Geschrieben: Monday, March 14, 2011 11:54:49 PM
Rang: Touristiker
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 3/14/2011
Beiträge: 1
Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe erhälst du eigentlich ja nicht die Provision vom Kursveranstalter, sondern
direkt vom Kunden, der dich für die Vermittlung bezahlt. Demnach wäre der Betrag Umsatzsteuerpflichtig, da
du nicht von der Ust. befreit bist und diese Leistung nicht im Ausland stattfindet.
Wie sieht denn die Rechnung, oder der Beleg aus, der von dem Kursveranstalter dann an den Kunden geht?
Ist da deine Provision bereits abgezogen? LG Anna


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flip
Geschrieben: Tuesday, March 15, 2011 7:15:26 AM
Rang: Touristik Profi
Gruppen: Mitglied

Mitglied seit: 3/1/2011
Beiträge: 4
Wohnort: München
Halo Anna,

danke für dein Feedback. Auf der Rechnung an den Kunden wird der Betrag als Anzahlung deklariert. Der Kunde bezahlt auch nicht mehr als den Originalpreis, d.h. es kommen keine Vermittlungsgebühren hinzu. Die Schule stellt dem Kunden den offenen Restbetrag in Rechnung, d.h. die Restzahlung für den Kurspreis.

Viele Grüße,

Philip
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