Rang: Touristiker Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 8/6/2008 Beiträge: 8 Wohnort: Frankfurt
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Rang: Touristik Guru Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 8/26/2008 Beiträge: 37 Wohnort: Neumarkt
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Ein Reiservertrag wird zwischen Kunden und Reiseveranstalter abgeschlossen. ist das damit gemeint, oder ist der inhalt gemeint?
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 Rang: Forum Administrator Gruppen: Administration
, Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter
Mitglied seit: 7/3/2008 Beiträge: 212 Wohnort: Bad Schussenried
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Ich denke das passt noch nicht, MortenS hebt auf die rechtliche Abgrenzung statt (Merkmale)
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Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 8/7/2008 Beiträge: 19 Wohnort: Langenhagen
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§651 BGB Reisevertrag: Der Veranstalter wird verpflichtet Reiseleistungen (Reise) zu erbringen, der Kunde wird verpflichete den Reisepreis zu entrichten. Abgrenzung: Die erbrachte Leistung ist eine Reise (Mehrere Reiseleistungen), keine Vermittlung einer solchen. Es ist unerheblich ob der Begriff Reisevertrag benutzt wird, Beförderungsverträge (z.B. Bahnticket) sind keine, enge Verknüpfung mit dem Begriff des Reiseveranstalters.
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