Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
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Rang: Touristik Profi Gruppen: Mitglied
Mitglied seit: 9/21/2008 Beiträge: 14 Wohnort: Leipzig
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War das nicht bei Neckermann der "Code" für die Hundeanmeldung?
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, Mitglied, MSE-iT Mitarbeiter
Mitglied seit: 7/3/2008 Beiträge: 202 Wohnort: Bad Schussenried
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Das stimmt glaub ich nicht ganz.
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Was im Prospekt steht muss auch stimmen! - Reisemangel
LG Hannover 10.08.1989 3S158/89
Leitsatz: Prospektwahrheit ("Waldi darf mit") im Reisekatalog Verspricht der Reiseprospekt bei einer Ferienanlage am Meer "Waldi darf mit (jedoch nicht in den Speisesaal)", bezieht sich die Einschränkung auf den gesamten Restaurantbereich. Wird vor Ort dann die Mitnahme des Hundes an den Strand verboten, liegt ein Reisemangel wegen fehlender Prospektwahrheit vor, jedenfalls dann, wenn bei anderen Urlaubszielen im selben Prospekt die Einschränkung nicht nur den Restaurantbereich, sondern ausdrücklich den Strandbereich umfaßt.
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